Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben am 30.11.2010 die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle (gültig ab dem 01.01.2011 bis vorraussichtlich 31.12.2012 ) bekannt gegeben. Die Änderungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Existenzminimum-Berichten am 17.12.2010 zustimmen wird.
Die neue Düsseldorfer Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.
Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen.
Hier können Sie die Düsseldorfer Tabelle 2011 - 2012 als PDF herunter laden.
Begründung einer Mieterhöhung durch ein „Typengutachten“, BGH, Urteil vom 19.5.2010, Az. VIII ZR 122/09
Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens reicht ein Sachverständigengutachten aus, das sich auf mit der betroffenen Mietwohnung vergleichbare Wohnungen bezieht (sog. Typengutachten). Das Gutachten muss nicht unmittelbar die Wohnung des Mieters betreffen.